KFO Lexikon Wissenswertes rund um die Kieferorthopädie

Kosten

Frau Adriana Weiss erstellt dem Patienten vor Therapiebeginn einen Heil- und Kostenplan über die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten. Die Abrechnung erfolgt nach der kassenärztlichen Gebührenordnung (BEMA) oder der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte, Kieferorthopäden und Ärzte (GOZ/GOÄ). Zusätzlich zum Honorar werden noch Labor- und Materialkosten in Rechnung gestellt.

Je nach Schweregrad der Erkrankung erstatten die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten. Bei privaten Krankenversicherungen sind die erstattungsfähigen Leistungen abhängig vom vertraglich vereinbarten Tarif, wobei einige Versicherer nur die Kosten bei Kindern und Jugendlichen, nicht aber bei Erwachsenen übernehmen.

Zahn- oder Kieferfehlstellungen werden je nach Behandlungsbedürftigkeit in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen eingeteilt. Liegt ein nur niedriger Schweregrad der Fehlstellung vor und es erfolgt die Einteilung in Stufe 1 oder 2, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen hierfür keine Kosten.

Da die Höhe der erstattungsfähigen Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen sowohl bei den gesetzlichen als auch bei den privaten Krankenkassen unterschiedlich geregelt ist, sollte sich jeder Patient im Vorfeld konkrete und verbindliche Informationen seines Versicherers einholen.

Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung

Wenn die kieferorthopädische Maßnahme erfolgreich war und hierüber eine Bestätigung durch den Behandler vorliegt, erhält der Patient seinen Eigenanteil von der gesetzlichen Krankenkasse zurück. Dieser liegt in der Regel bei 20 Prozent, reduziert sich jedoch bei zwei zeitgleich behandelten Geschwistern auf 10 Prozent.

Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Eigenanteil zurückzuerstatten, wenn der Patient nachweislich nicht oder nicht in ausreichendem Maße an der therapeutischen Maßnahme mitgearbeitet hat.

Mehr Informationen erhalten Sie in den Kapiteln Zahnspangen, Retention und Professionelle Zahnreinigung.

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Mówisz po polsku?

Unser Service für Sie!

Für unsere polnischen Patienten bieten wir an bestimmten Tagen in der Woche einen ganz besonderen Service an. Jeden Montag und Dienstag vormittag von 00.00 - 00.00 hours ist unsere Anmeldung für Fragen und Terminvereinbarungen mit einer polnisch sprechenden Empfangsdame besetzt. Bei Ihrem vereinbarten Termin wird sie ebenfalls anwesend sein, um Ihnen die Kommunikation mit mir zu erleichtern und den Termin für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten. Ich freue mich auf Sie!

Adriana Weiss

Você fala Português?

Serviço de chamada
Nosso serviço para você!

Durante a sua estadia podemos aconselhar e tratar os pacientes portuguêses em sua própria língua. Uma das nossas funcionárias fala correctamente português. Assim podemos responder aos seus desejas e as suas idéias para tornar a sua estadia connosco o mais agradável possivel.

Para entrar em contacto com nós, você pudera contactar-nos através do seguinte formulário ao seu lado esquerdo. Nós entraremos em contacto com você durante do horário da nossa abertura para marcar uma consulta pessoal com você.

Estamos ansiosos pela sua visita!

Adriana Weiss

Lei parla italiano?

Servizio richiamata
Il nostro servizio per lei!

I nostri Pazienti di lingua italiana, possono ricevere un trattamento neua lingua di origine una delle nostre collaboratrici parla fluentemente italiano. In tal modo potremmo occuparci peu piacevolmente, belle richieste da lei fatte è del vostro soggiorno qui da noi.

Per contattarci è possibile utilizzare il modulo adiacente. Appena è possibile vi contatteremo in relazione ai nostri orari di apertura, per poi prendere un appuntamento da lei richiesto.

Vi aspettiamo!

Adriana Weiss